Rechtsanwältin in Hannover
Arbeitsrecht für Beschäftigte, Betriebsräte und Personalräte
Ich bin Rechtsanwältin in Hannover und berate und vertrete bundesweit im Arbeitsrecht. Als Referentin schule ich Betriebsräte und Personalräte.
- Seit 2010Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
- HannoverKanzleisitz, bundesweit tätig
- Eine AnsprechpartnerinEinzelanwältin, von der Anfrage bis zum Abschluss
- ReferentinSeminare für Betriebs- und Personalräte
Meine Schwerpunkte
Drei Bereiche, eine Ansprechpartnerin
Für Beschäftigte
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Streit um Vergütung und Urlaub: Ich prüfe Ihre Situation, erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Mehr zu Beschäftigten
Für Betriebsräte und Personalräte
Ich berate Gremien im Alltag der Mitbestimmung, prüfe und verhandle Betriebs- und Dienstvereinbarungen und vertrete Sie in Beschlussverfahren, Einigungsstellen und vor den Verwaltungs- und Arbeitsgerichten.
Mehr zu Gremien
Seminare und Schulungen
Als Referentin vermittle ich Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern das Handwerkszeug für ihre Arbeit: praxisnah, mit aktueller Rechtsprechung und Fallarbeit.
Zu den SeminarenWarum Sie mit mir zusammenarbeiten
Arbeitsrecht, das Sie verstehen
Ich bin seit 2010 als Rechtsanwältin tätig, von Anfang an mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Mein Arbeitsalltag besteht aus zwei Seiten, die sich gegenseitig ergänzen: der Beratung und Vertretung im Einzelfall und der Schulung von Interessenvertretungen. Was ich Gremien in Seminaren erkläre, wende ich in meinen Mandaten an, und umgekehrt.
Klare Sprache
Ich erkläre Rechtslagen so, dass Sie Ihre nächsten Schritte selbst beurteilen können.
Praxis auf beiden Seiten
Einzelmandate und Gremienberatung sowie Seminare greifen bei mir ineinander.
Transparenz
Sie erfahren vor Beginn der Zusammenarbeit, womit Sie rechnen müssen, auch bei den Kosten.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Drei Schritte bis zur klaren Empfehlung
Kontakt aufnehmen
Sie nehmen Kontakt auf, per Formular, E-Mail oder Telefon, und schildern kurz Ihr Anliegen.
Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Situation in einem Erstgespräch.
Klare Empfehlung
Ich sage Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, was sie kosten können und bis wann Fristen laufen.
Fristen sind im Arbeitsrecht besonders wichtig. Beispiel: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).
Kontakt
Sie haben eine Frage zu Ihrer Situation?
Schreiben Sie mir, ich melde mich zeitnah. Bei einer Kündigung zählt jeder Tag: Bitte nennen Sie im Formular das Datum, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben.